Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW informiert auf seiner Seite über eine Soforthilfemaßnahme:

Soforthilfe

Freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler, die durch die Absage von Engagements in finanzielle Engpässe geraten können eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro erhalten. Die Soforthilfe kann mittels eines einfachen Formulars (siehe Downloadbereich) bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragt werden. Die Mittel müssen später nicht zurückgezahlt werden.

Verfahrenserleichterungen bei Förderungen

Neben der Soforthilfe schaffen Anpassungen in den regulären Förderverfahren Sicherheit für die Kultureinrichtungen und –akteure. Grundsätzlich gilt dabei: Die bereits bewilligten bzw. derzeit noch in Prüfung befindlichen Förderungen (Stichtag: 15. März 2020) im Gesamtvolumen von mehr als 120 Millionen Euro werden in jedem Falle ausgezahlt – auch dann, wenn die Veranstaltungen und Projekte aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt oder verschoben werden müssen.

Zusätzliche Ausnahmeregelungen sollen Veranstalter und Einrichtungen finanziell wie zeitlich entlasten: So können etwa Ausfallkosten, die durch Absagen entstehen, als zuwendungsfähige Ausgaben im Rahmen der Förderungen anerkannt werden sowie die üblicherweise bei der Verwendung von Fördermittel geltenden zwei-Monats-Fristen gelockert werden.

Nachfolgend finden Sie das Antragsformular für die Soforthilfe sowie weiterführende Informationen und häufig gestellte Fragen rund um die Beantragung. Antragsfrist ist der 31. Mai 2020.

Das Formular zum Download finden Sie auf der Ministeriumsseite:

https://www.mkw.nrw/Informationen_Corona-Virus




 
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